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Buchhaltungsservice * Finanzbuchhaltung *

Mit BoB Network - Buchhaltungsservice ist Ihre Buchhaltung fix erledigt …

Als Unternehmer muss man im täglichen Geschäftsleben viele Gesetze und daraus resultierende Pflichten beachten. Besonders viel Zeit benötigt man dabei für die gesetzlich vorgeschriebene Buchhaltung. Bei dieser gilt es außerdem eine Reihe von Regeln, Gesetzen und Fristen zu beachten. Dabei fällt es vielen schwer im Gesetzesdschungel der die Pflicht zur Buchhaltung regelt nicht den Überblick zu verlieren. BoB Network unterstützt sie auch in diesem Bereich des Geschäftsalltags und unterstützt Sie bei Ihrer Buchführung, damit Sie sich um Ihre eigentlichen Aufgaben im Unternehmen kümmern können.

Buchhaltung ganz einfach – wir kümmern uns darum

Hat man den Schritt in die Selbstständigkeit erst geschafft, warten viele Pflichten auf den Unternehmer, die mit den eigentlichen Aufgaben im Unternehmen oft wenig zu tun haben. Besonders wichtig aber auch zeitaufwendig ist dabei die tägliche Buchführung. Die Experten bei BoB Network unterstützen Sie bei Ihren Buchhaltungspflichten und verschaffen Ihnen auf diese Weise zeitliche Freiräume für andere Aufgaben. Unsere qualifizierten Experten verbuchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle zuverlässig und professionell, behalten alle gesetzlichen Fristen und Termine für Sie im Blick, und achten darauf, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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  • geschulte Mitarbeiter mit Fachwissen über Baulohn
  • An- / Um- / Meldung der Arbeitnehmer bei Sozialkassen des Baugewerbes
  • garantierter schneller Service

BoB Network und seine Kooperationspartner nehmen Ihnen den zeitlichen Aufwand für einen großen Teil Ihrer Buchhaltung ab, so dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die Kosten bleiben dabei immer in einem Rahmen, den sich auch Kleinunternehmer und Existenzgründer leisten können.

 Profitieren Sie von unserem Netzwerk!

 

Mitglied im B.B.H. Verband
- Bundesverband selbständiger Buchhalter u. Bilanzbuchhalter -

 

 

Kooperationspartner:

Tätigkeiten die über den Rahmen des §6 Abs. 3 und 4 StBerG hinausgehen und in Verbindung mit einer Rechts- und Steuerberatung stehen, werden von einem mit uns in Kooperation stehenden Partnern für Sie erbracht.

 

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